(MaschMahnVordrV)
Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten

Ausfertigungsdatum: 06.06.1978


§ 5 MaschMahnVordrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft.