Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 835 - 836
    
    
        Erstes Ausbildungsjahr
        
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt ein bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.1
- 
                Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziele a und b, 
- 1.2
- 
                Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d, 
- 1.3
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 1.4
- 
                Umweltschutz, 
- 2.2
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a, 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.1
- 
                Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziele c und d, 
- 2.2
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c, 
- 2.3
- 
                Datenschutz und Datensicherheit, 
- 2.4
- 
                Berufsbezogene Rechtsanwendung, Lernziel b, 
- 4.
- 
                Aufgaben, Funktionen und Anwendungen der Markt- und Sozialforschung, Lernziel a, 
- 5.1
- 
                Informationsbeschaffung und -aufbereitung, Lernziele a und b, 
- 6.4
- 
                Datenauswertung, Lernziel c, 
- 6.5
- 
                Aufbereitung, Präsentation, Ergebnisbericht, Lernziel d, 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.1
- 
                Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d, 
- 3.1
- 
                Kundenorientierte Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a, c und d, 
- 3.2
- 
                Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a, 
- 4.
- 
                Aufgaben, Funktionen und Anwendungen der Markt- und Sozialforschung, Lernziele b und c, 
- 7.1
- 
                Dokumentation, Lernziele a und b, 
        zu vermitteln.
    
    
        Zweites Ausbildungsjahr
        
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 
        
            - 6.1
- 
                Prozessbegleitung, Lernziele b und c, 
- 6.2
- 
                Datenerfassung, Codierung, 
- 6.4
- 
                Datenauswertung, Lernziel f, 
- 7.1
- 
                Dokumentation, Lernziel c, 
- 7.2
- 
                Projektabrechnung, Lernziel a, 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.1
- 
                Arbeitsorganisation, Lernziel f, 
- 3.1
- 
                Kundenorientierte Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation, Lernziele b und f, 
- 5.2
- 
                Planung und Organisation, Lernziele a, b, j und k, 
- 6.4
- 
                Datenauswertung, Lernziel a, 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.2
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d, 
- 3.2
- 
                Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b, 
- 5.1
- 
                Informationsbeschaffung und -aufbereitung, Lernziel c, 
- 5.2
- 
                Planung und Organisation, Lernziele c und d, 
- 6.3
- 
                Datenprüfung, Gewichtung, Lernziele a und b, 
- 6.4
- 
                Datenauswertung, Lernziele b und d, 
        zu vermitteln.
    
    
        Drittes Ausbildungsjahr
        
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.2
- 
                Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Grundlagen, Lernziele e und f, 
- 2.4
- 
                Berufsbezogene Rechtsanwendung, Lernziele a und c, 
- 5.2
- 
                Planung und Organisation, Lernziele e, g und h, 
- 6.1
- 
                Prozessbegleitung, Lernziel a, 
- 6.5
- 
                Aufbereitung, Präsentation, Ergebnisbericht, Lernziele a bis c, 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.1
- 
                Arbeitsorganisation, Lernziel e, 
- 3.1
- 
                Kundenorientierte Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation, Lernziel e, 
- 3.2
- 
                Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c, 
- 5.2
- 
                Planung und Organisation, Lernziele f und i, 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.2
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel b, 
- 6.3
- 
                Datenprüfung, Gewichtung, Lernziel c, 
- 6.4
- 
                Datenauswertung, Lernziel e, 
- 7.2
- 
                Projektabrechnung, Lernziele b und c, 
        zu vermitteln.