(MarktFoFAngAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung/zur Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung

Ausfertigungsdatum: 06.04.2006


§ 1 MarktFoFAngAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Fachangestellter für Markt- und Sozialforschung/Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung wird staatlich anerkannt.