Marktzugangsangabenverordnung (MarktAngV)
Verordnung über die erforderlichen Angaben und vorzulegenden Unterlagen bei einem Erlaubnisantrag nach § 102 des Wertpapierhandelsgesetzes

Ausfertigungsdatum: 30.09.2004


§ 1 MarktAngV Anwendungsbereich

Diese Verordnung ist anzuwenden auf Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 102 des Wertpapierhandelsgesetzes.