(Fundstelle: BGBl. I 2004, 929 - 930)
    
    
        A.
    
    
        Die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.1
- 
                Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung und 
- 2.2
- 
                Teamarbeit und Kooperation 
        sind während der gesamten Ausbildungsdauer zu vermitteln.
    
    
        B.
    
    
        1. Ausbildungsjahr 
        
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.1
- 
                Stellung, Rechtsform und Struktur, 
- 1.2
- 
                Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, 
- 1.3
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 2.4
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.4
- 
                Umweltschutz, 
- 3.3
- 
                Visuelle Verkaufsförderung und Werbung, Lernziele c, d und e, 
- 4.
- 
                Werkstoffe, Werkzeuge und Geräte 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 3.1
- 
                Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik, 
- 3.2
- 
                Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen, 
- 6.1
- 
                Entwurf und Planung, Lernziel a, 
- 6.2
- 
                Umsetzung, Lernziele a und b, 
        zu vermitteln.
    
    
        2. Ausbildungsjahr 
        
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.3
- 
                Kundenorientierte Kommunikation, 
- 2.6
- 
                Anwenden von Englisch bei Fachaufgaben 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.2
- 
                Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, 
- 1.3
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 1.4
- 
                Umweltschutz 
        fortzuführen.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 3.3
- 
                Visuelle Verkaufsförderung und Werbung, Lernziele a, b, f und g, 
- 6.1
- 
                Entwurf und Planung, Lernziele b bis k, 
- 6.2
- 
                Umsetzung, Lernziele c bis f, 
- 7.1
- 
                Beschaffung, 
- 7.2
- 
                Kalkulation 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 3.1
- 
                Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik, 
- 3.2
- 
                Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen, 
- 3.3
- 
                Visuelle Verkaufsförderung und Werbung, Lernziele c, d und e, 
- 4.
- 
                Werkstoffe, Werkzeuge und Geräte, 
- 6.1
- 
                Entwurf und Planung, Lernziel a, 
- 6.2
- 
                Umsetzung, Lernziele a und b, 
        fortzuführen.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 5.
- 
                IT-Anwendungen, 
- 7.4
- 
                Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 
        
            - 2.4
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme 
        fortzuführen.
    
    
        3. Ausbildungsjahr 
        
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 
        
            - 2.5
- 
                Qualitätssicherung 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.3
- 
                Kundenorientierte Kommunikation, 
- 2.6
- 
                Anwenden von Englisch bei Fachaufgaben, 
- 7.4
- 
                Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 
        fortzuführen und zu vertiefen.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 
        
            - 7.3
- 
                Erfolgskontrolle 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 3.1
- 
                Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik, 
- 3.2
- 
                Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen, 
- 3.3
- 
                Visuelle Verkaufsförderung und Werbung, 
- 6.1
- 
                Entwurf und Planung, 
- 6.2
- 
                Umsetzung 
        fortzuführen und zu vertiefen.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 5.
- 
                IT-Anwendungen, 
- 7.1
- 
                Beschaffung, 
- 7.2
- 
                Kalkulation 
        fortzuführen und zu vertiefen.