| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1)
 | 
                        a)
                            Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)
                            gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)
                            Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)
                            wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)
                            wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | 
 
 
 
 
 
 
 
 
 während
 der gesamten
 Ausbildungszeit
 zu vermitteln
 | 
            
                | 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 2 Nr. 2)
 | 
                        a)
                            Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)
                            Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)
                            Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)
                            Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | 
            
                | 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 2 Nr. 3)
 | 
                        a)
                            Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)
                            berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)
                            Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)
                            Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachtene)
                            Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | 
            
                | 4 | Umweltschutz (§ 3 Abs. 2 Nr. 4)
 | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 
                        a)
                            mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)
                            für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden |  | 
            
                |  |  | 
                        c)
                            Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)
                            Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen |  | 
            
                | 5 | Betriebliche und tech- nische Kommunikation
 (§ 3 Abs. 2 Nr. 5)
 | 
                        a)
                            Informationsquellen und Informationen recherchieren und beschaffen, Datenbankabfragen durchführen, Informationen bewertenb)
                            technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigenc)
                            Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwendend)
                            Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren | 8 |  |  |  | 
            
                | 
                        e)
                            Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führenf)
                            Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwendeng)
                            Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen, Standardsoftware anwenden |  | 4*) |  |  | 
            
                | 
                        h)
                            Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixiereni)
                            Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentierenk)
                            Konflikte im Team lösenl)
                            schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen |  |  |  | 6*) | 
            
                | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Abs. 2 Nr. 6)
 | 
                        a)
                            Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichtenb)
                            erforderliche Werkzeuge, Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellenc)
                            Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzend)
                            Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten | 6*) |  |  |  | 
            
                | 
                        e)
                            Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmenf)
                            betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerteng)
                            qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwenden |  |  | 6*) |  | 
            
                |  |  | 
                        h)
                            Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigeni)
                            Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführenk)
                            unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, Kosten vergleichenl)
                            IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwendenm)
                            interne und externe Leistungserbringung vergleichenn)
                            Qualifizierungsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden |  |  |  | 6 | 
            
                | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
 (§ 3 Abs. 2 Nr. 7)
 | 
                        a)
                            Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassenb)
                            Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbindenc)
                            Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegend)
                            elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montierene)
                            Leitungen installierenf)
                            elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen | 8 |  |  |  | 
            
                | 
                        g)
                            beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachtenh)
                            Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen |  | 4 |  |  | 
            
                | 8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funk- tionen und Systemen
 (§ 3 Abs. 2 Nr. 8)
 | 
                        a)
                            Messverfahren und Messgeräte auswählenb)
                            elektrische Größen messen, bewerten und berechnenc)
                            Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfend)
                            Steuerschaltungen analysierene)
                            Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfenf)
                            systematische Fehlersuche durchführen | 6 |  |  |  | 
            
                | 
                        g)
                            Sensoren und Aktoren prüfen und einstellenh)
                            Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten |  |  | 4 |  | 
            
                |  |  | 
                        i)
                            Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren |  |  |  | 7 | 
            
                | 9 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 3 Abs. 2 Nr. 9)
 | 
                        a)
                            Funktion von Schutz- und Potenzialausgleichsleitern prüfen und beurteilenb)
                            Isolationswiderstände messen und beurteilenc)
                            Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilend)
                            Leitungen, deren Schutzeinrichtungen und sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen | 6 |  |  |  | 
            
                | 
                        e)
                            Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilenf)
                            Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisteng)
                            Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilenh)
                            elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteileni)
                            Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen |  | 4 |  |  | 
            
                | 10 | Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 3 Abs. 2 Nr. 10)
 | 
                        a)
                            Hard- und Softwarekomponenten auswählenb)
                            Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurierenc)
                            IT- Systeme in Netzwerke einbindend)
                            Tools und Testprogramme einsetzen | 3 |  |  |  | 
            
                | 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen
 (§ 3 Abs. 2 Nr. 11)
 | 
                        a)
                            Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten | 3 |  |  |  | 
            
                | 
                        b)
                            auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisenc)
                            Störungsmeldungen aufnehmend)
                            Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigene)
                            Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisenf)
                            technische Unterstützung leisteng)
                            Informationsaustausch zu den Kunden organisieren |  |  |  | 10*) |