(MaATElektronAusbV 2008)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik

Ausfertigungsdatum: 25.07.2008


§ 2 MaATElektronAusbV 2008 Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.