Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
- 
                Umweltschutz, 
- 5.
- 
                Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, 
- 6.
- 
                Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen, 
- 7.
- 
                Einsatz von Arbeitsmitteln, 
- 8.
- 
                Annahme von Gütern, 
- 9.
- 
                Lagerung von Gütern, 
- 10.
- 
                Kommissionierung und Verpackung von Gütern, 
- 11.
- 
                Versand von Gütern.