(LWLogAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik

Ausfertigungsdatum: 26.07.2004


§ 1 LWLogAusbV Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Die Ausbildungsberufe

1.
Fachlagerist/Fachlageristin,
2.
Fachkraft für Lagerlogistik
werden staatlich anerkannt.