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< § 3
Anlage 1 >

(LwHwPrüfAnerkV)
Verordnung über die Anforderung an die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft

Ausfertigungsdatum: 01.08.2005


§ 4 LwHwPrüfAnerkV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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