(LwAusglAbgV 1971)
Verordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe zur Sicherung der deutschen Landwirtschaft

Ausfertigungsdatum: 14.05.1971


§ 2 LwAusglAbgV 1971

Für die Entstehung der Angleichungszollschuld steht die Abfertigung zur bleibenden Zollgutverwendung der Abfertigung zum freien Verkehr gleich.