(LwAusbStEignV)
Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin

Ausfertigungsdatum: 31.01.1995


§ 4 LwAusbStEignV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.