Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik

Ausfertigungsdatum: 29.06.1990


§ 1 LwAnpG Gewährleistung des Eigentums

Privateigentum an Grund und Boden und die auf ihm beruhende Bewirtschaftung werden in der Land- und Forstwirtschaft im vollen Umfang wiederhergestellt und gewährleistet.