Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2018 (LuftVStAbsenkV 2018)
Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2018 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes

Ausfertigungsdatum: 01.12.2017


§ 1 LuftVStAbsenkV 2018 Steuersätze 2018

Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2018 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

1.in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz:7,46 Euro,
2.in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz:23,31 Euro,
3.in anderen Ländern:41,97 Euro.