Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2012 (LuftVStAbsenkV 2012)
Verordnung zur Absenkung der Steuersätze nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes im Jahr 2012

Ausfertigungsdatum: 16.12.2011


§ 1 LuftVStAbsenkV 2012 Steuersätze 2012

Als Folge der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2012 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

1.
in einem Land der Anlage 1 zu diesem Gesetz7,50 Euro,
2.
in einem Land der Anlage 2 zu diesem Gesetz23,43 Euro,
3.
in anderen Ländern42,18 Euro.