Ausfertigungsdatum: 16.12.2011
Als Folge der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2012 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort
in einem Land der Anlage 1 zu diesem Gesetz | 7,50 Euro, |
in einem Land der Anlage 2 zu diesem Gesetz | 23,43 Euro, |
in anderen Ländern | 42,18 Euro. |