(LuftVO)
Luftverkehrs-Ordnung

Ausfertigungsdatum: 29.10.2015


§ 5 LuftVO Lärm

Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung des Luftfahrzeugs unvermeidbar erfordert.