Luftverkehrskaufleuteausbildungsverordnung (LuftvKflAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau

Ausfertigungsdatum: 29.03.2017


§ 2 LuftvKflAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.