(LuftSiGebV)
Luftsicherheitsgebührenverordnung

Ausfertigungsdatum: 23.05.2007


§ 7 LuftSiGebV Übergangsregelungen

Ist für die in den Nummern 1 bis 4, 12 und 13 des Gebührenverzeichnisses aufgeführten Amtshandlungen, die ab dem 15. Januar 2005 beantragt waren, durch diese Verordnung eine Gebührenpflicht neu begründet worden, so können die Gebühren nach dieser Verordnung erhoben werden.