Die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb, die Erteilung, den Umfang, die Gültigkeitsdauer, die Verlängerung und die Erneuerung der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Flugingenieuren umfassen:
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theoretische und praktische Kenntnisse der Luftfahrttechnik und der Flugsicherheit,
- 2.
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Kenntnisse der einzelnen Flugzeugsysteme,
- 3.
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eine umfassende Flugerfahrung und einen fortlaufenden Einsatz auf Luftfahrzeugen und
- 4.
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eine entsprechende Musterberechtigung.
Die Einzelheiten zu den fachlichen Voraussetzungen nach Satz 1 richten sich nach JAR-FCL 4 deutsch.