Die Ausbildungserlaubnis wird für
- 1.
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zugelassene Ausbildungsorganisationen nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in Form eines Zeugnisses nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011,
- 2.
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genehmigte Ausbildungseinrichtungen nach § 23 Absatz 2 in Form einer Zulassung oder
- 3.
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Betriebe für die Ausbildung nach § 104 Absatz 6 und für Ausbildungsbetriebe nach Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 in Form einer Genehmigung
erteilt.