(LuftFzgG)
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen

Ausfertigungsdatum: 26.02.1959


§ 22 LuftFzgG

Ist eine Vormerkung oder ein Widerspruch auf Grund einer einstweiligen Verfügung eingetragen, so erlischt die Vormerkung oder der Widerspruch, wenn die einstweilige Verfügung durch eine vollstreckbare Entscheidung aufgehoben wird.