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Lebensmittelspezialitätengesetz (LSpG)
Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union über Qualitätsregelungen betreffend garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben

Ausfertigungsdatum: 29.10.1993


§ 10 LSpG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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