Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)
Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen

Ausfertigungsdatum: 08.11.1985


§ 14 LPachtVG Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juli 1986 in Kraft.

(2) § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.