(LogopG)
Gesetz über den Beruf des Logopäden

Ausfertigungsdatum: 07.05.1980


§ 11 LogopG

§ 4 Absatz 5 bis 7 tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Ausbildungen nach § 4 Absatz 5, die vor dem 31. Dezember 2021 begonnen worden sind, werden nach dieser Vorschrift abgeschlossen.