(LogAPrO)
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden

Ausfertigungsdatum: 01.10.1980


§ 8 LogAPrO Niederschrift

Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnis der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.