(LMTAusbV 2000)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik

Ausfertigungsdatum: 09.02.2000


§ 9 LMTAusbV 2000 Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.