Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
- 
                Umweltschutz, 
- 5.
- 
                betriebliche und technische Kommunikation, 
- 6.
- 
                Qualitätsmanagement, 
- 7.
- 
                Auftragsannahme, Arbeitsplanung und -organisation 
- 8.
- 
                Bereitstellen und Vorbereiten von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten, 
- 9.
- 
                Steuern von Produktionsprozessen, 
- 10.
- 
                Bereitstellen und Einsetzen von Verpackungsmaterialien sowie Verpacken von Produkten, 
- 11.
- 
                Lagern von Materialien und Produkten, 
- 12.
- 
                Reinigen, Pflegen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen.