Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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betriebliche und technische Kommunikation,
- 6.
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Qualitätsmanagement,
- 7.
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Auftragsannahme, Arbeitsplanung und -organisation
- 8.
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Bereitstellen und Vorbereiten von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten,
- 9.
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Steuern von Produktionsprozessen,
- 10.
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Bereitstellen und Einsetzen von Verpackungsmaterialien sowie Verpacken von Produkten,
- 11.
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Lagern von Materialien und Produkten,
- 12.
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Reinigen, Pflegen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen.