Ausfertigungsdatum: 10.11.2015
(1) Für den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk und zur Geprüften Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk ist Folgendes erforderlich:
(2) Die Prüfung der schwerpunktspezifischen Verkaufsleitungsqualifikationen ist innerhalb von zwei Jahren ab der ersten abgelegten Prüfungsleistung in dieser Prüfung abzuschließen.