Ausfertigungsdatum: 10.11.2015
(1) Im Handlungsbereich „Betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermitteln und für die Verkaufsleitung nutzen“ soll der Prüfling nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, betriebliche Abläufe zu erfassen und zu bewerten, auch unter Einsatz moderner Kommunikationstechnologien.
(2) In diesem Rahmen kann Folgendes geprüft werden: