(LMeerSchÜbkG)
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Juni 1974 zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus

Ausfertigungsdatum: 18.09.1981


Art 5 LMeerSchÜbkG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2)