§ 13 LKWÜberlStVAusnV Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 sind nicht mehr anzuwenden:
1.
§ 2 Absatz 2,
2.
§ 3 Satz 1 Nummer 1,
3.
§ 12.
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