(LiBiUrhFrVerlG)
Gesetz zur Verlängerung der Schutzfristen für das Urheberrecht an Lichtbildern

Ausfertigungsdatum: 12.05.1940


§ 3 LiBiUrhFrVerlG

Dieses Gesetz tritt am siebenten Tage nach seiner Verkündung in Kraft.