Rinder-Leukose-Verordnung (LeukoseV 1976)
Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder

Ausfertigungsdatum: 10.08.1976


§ 3 LeukoseV 1976

Impfungen gegen die Leukose der Rinder und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen für wissenschaftliche Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.