Nach Entfernung der Rinder, bei denen leukotische Tumoren, positive oder wiederholt zweifelhafte serologische Befunde festgestellt worden sind, sind 
        
            - 1.
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                die Ställe oder sonstigen Standorte der Tiere und 
- 2.
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                die verwendeten Gerätschaften und sonstigen Gegenstände, die Träger des Seuchenerregers sein können, 
        nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes zu reinigen und zu desinfizieren.