Leuchtröhrenglasbläser-Ausbildungsverordnung (LeuchtrAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Leuchtröhrenglasbläser/zur Leuchtröhrenglasbläserin

Ausfertigungsdatum: 13.12.1985


§ 5 LeuchtrAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.