Leuchtröhrenglasbläser-Ausbildungsverordnung (LeuchtrAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Leuchtröhrenglasbläser/zur Leuchtröhrenglasbläserin

Ausfertigungsdatum: 13.12.1985


§ 1 LeuchtrAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

Der Ausbildungsberuf Leuchtröhrenglasbläser/Leuchtröhrenglasbläserin wird staatlich anerkannt.