(1) Mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet: 
        
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                    Mecklenburg-Vorpommerndurch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Neubrandenburg, Rostock und Schwerin,
                     
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                            ohne die Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin; 
 
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                    Brandenburgdurch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam,
                     
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                            ohne die Kreise Hoyerswerda, Jessen und Weißwasser, 
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                            zuzüglich der Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin; 
 
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                    Sachsen-Anhaltdurch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Halle und Magdeburg,
                     
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                            ohne den Kreis Artern, 
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                            zuzüglich des Kreises Jessen; 
 
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                    Sachsendurch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Dresden, Karl-Mark-Stadt/Chemnitz und Leipzig,
                     
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                            ohne die Kreise Altenburg und Schmölln; 
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                            zuzüglich der Kreise Hoyerswerda und Weißwasser; 
 
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                    Thüringendurch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Erfurt, Gera und Suhl,
                     
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                            zuzüglich der Kreise Altenburg, Artern und Schmölln. 
 
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