Leichtflugzeugbauer-Ausbildungsverordnung (LeichtflBAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin

Ausfertigungsdatum: 02.12.1986


§ 6 LeichtflBAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.