Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs,
- 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
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Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
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Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen,
- 6.
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Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen,
- 7.
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Arbeiten mit Metallen,
- 8.
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Bearbeiten von Kunststoffen,
- 9.
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Verarbeiten von faserverstärkten Kunststoffmaterialien,
- 10.
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Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen und Geräten,
- 11.
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Herstellen und Anwenden von Vorrichtungen und Formen,
- 12.
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Herstellen von Teilen und Hauptbaugruppen für Leichtflugzeuge,
- 13.
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Behandeln von Oberflächen,
- 14.
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Endmontage von Leichtflugzeugen,
- 15.
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Warten und Instandsetzen von Leichtflugzeugen.