Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs, 
- 3.
- 
                Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 
- 4.
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                Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
- 
                Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen, 
- 6.
- 
                Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen, 
- 7.
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                Arbeiten mit Metallen, 
- 8.
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                Bearbeiten von Kunststoffen, 
- 9.
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                Verarbeiten von faserverstärkten Kunststoffmaterialien, 
- 10.
- 
                Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen und Geräten, 
- 11.
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                Herstellen und Anwenden von Vorrichtungen und Formen, 
- 12.
- 
                Herstellen von Teilen und Hauptbaugruppen für Leichtflugzeuge, 
- 13.
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                Behandeln von Oberflächen, 
- 14.
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                Endmontage von Leichtflugzeugen, 
- 15.
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                Warten und Instandsetzen von Leichtflugzeugen.