Leichtflugzeugbauer-Ausbildungsverordnung (LeichtflBAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin

Ausfertigungsdatum: 02.12.1986


§ 1 LeichtflBAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

Der Ausbildungsberuf Leichtflugzeugbauer/Leichtflugzeugbauerin wird staatlich anerkannt.