Fürsorge- und Aufsichtsordnung (LehrErzVDBest 1)
Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher - Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung -

Ausfertigungsdatum: 05.01.1966


§ 1 LehrErzVDBest 1 Geltungsbereich

Diese Durchführungsbestimmung gilt für den im § 1 der Verordnung über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher genannten Personenkreis.