Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG)
Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen

Ausfertigungsdatum: 12.09.2003


§ 13 LegRegG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.