Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
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Nutzen von Informations- und Kommunikationstechnik,
- 6.
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Umsetzen von lebensmittel- und gewerberechtlichen Bestimmungen,
- 7.
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Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team,
- 8.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 9.
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Kundenberatung, Verkauf von Produkten,
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Handhaben und Pflegen von Anlagen, Maschinen und Geräten,
- 11.
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Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterial und Betriebsmitteln,
- 12.
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Durchführen von Geschäftsverkehr,
- 13.
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Durchführen von Werbung und Verkaufsförderung,
- 14.
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Verpacken und Aushändigen von Waren,
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Präsentieren von Waren,
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Umgang mit Waren, Fachberatung,
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Herstellen von Gerichten.