Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 
        
            - 1.
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                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Nutzen von Informations- und Kommunikationstechnik, 
- 6.
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                Umsetzen von lebensmittel- und gewerberechtlichen Bestimmungen, 
- 7.
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                Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team, 
- 8.
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                Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, 
- 9.
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                Kundenberatung, Verkauf von Produkten, 
- 10.
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                Handhaben und Pflegen von Anlagen, Maschinen und Geräten, 
- 11.
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                Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterial und Betriebsmitteln, 
- 12.
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                Durchführen von Geschäftsverkehr, 
- 13.
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                Durchführen von Werbung und Verkaufsförderung, 
- 14.
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                Verpacken und Aushändigen von Waren, 
- 15.
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                Präsentieren von Waren, 
- 16.
- 
                Umgang mit Waren, Fachberatung, 
- 17.
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                Herstellen von Gerichten.