(LebensMAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk

Ausfertigungsdatum: 31.03.2006


§ 2 LebensMAusbV Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre.