Landbeschaffungsgesetz (LBG)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung

Ausfertigungsdatum: 23.02.1957


§ 8 LBG

Die nach §§ 4 bis 6 zuständige Behörde wird im Benehmen mit dem zuständigen Bundesminister von den Landesregierungen bestimmt.