(LArbWoV)
Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen

Ausfertigungsdatum: 07.11.1950


§ 4 LArbWoV Selbstaufbringungsbetrag

Für die Absetzung nach § 1 oder § 1a kommen nur die eigenen Aufwendungen (Selbstaufbringungsbetrag) in Betracht.