(LArbWoV)
Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen

Ausfertigungsdatum: 07.11.1950


§ 1b LArbWoV Ausschließung der Anwendung von Vorschriften des Einkommensteuergesetzes

Für Landarbeiterwohnungen, für die der Steuerpflichtige die Vergünstigungen des § 1 oder des § 1a in Anspruch nimmt, ist die Anwendung der §§ 7b und 7e Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen.