In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer 
        
            - 1.
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                die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis erfüllt und 
- 2.
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                mindestens den Abschluss einer Realschule oder den erfolgreichen Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder einen im allgemeinen Bildungsbereich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.