(LAP-mDVerfSchV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Ausfertigungsdatum: 15.10.2001


§ 21 LAP-mDVerfSchV Durchführung und Inhalt der Praktika

(1) Das Praktikum I findet beim Bundesamt für Verfassungsschutz statt und dauert sechs Monate. Ziel dieses Praktikums ist es, die Anwärterinnen und Anwärter mit adressatenorientiertem Verhalten und den Aufgaben der allgemeinen Verwaltung des Bundes, insbesondere mit

1.
Registraturwesen,
2.
Personalverwaltung, Organisationsverwaltung, Haushalt und
3.
Haussicherungsdienst
vertraut zu machen. Hierbei vertiefen die Anwärterinnen und Anwärter die im Grundlehrgang erworbenen Kenntnisse und lernen, sie in der Praxis anzuwenden.

(2) Während des Praktikums II werden die Anwärterinnen und Anwärter in wenigstens drei verschiedenen Fachabteilungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz ausgebildet. Sie werden während dieser Zeit mindestens fünf Monate einer Observationsgruppe zugewiesen. Hierin kann eine höchstens zweimonatige Ausbildung bei einer Landesbehörde für Verfassungsschutz enthalten sein.