(LAP-mDVerfSchV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Ausfertigungsdatum: 15.10.2001


§ 15 LAP-mDVerfSchV Ausbildungsbehörde

Ausbildungsbehörde ist das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausbildung nach Maßgabe dieser Verordnung.